Fair gegenüber unseren Kunden (30.11.2020)

Mit Manuel Prümm aus unserem Vertrieb sprachen wir über die besondere Situation durch die befristete MwSt-Senkung auf 16 Prozent durch die Bundesregierung.

Mit Manuel Prümm aus unserem Vertrieb sprachen wir über die besondere Situation durch die befristete MwSt-Senkung auf 16 Prozent durch die Bundesregierung.

Herr Prümm, um die Wirtschaft in Coronazeiten zu entlasten, hat der Gesetzgeber die Mehrwertsteuer für das zweite Halbjahr 2020 um drei Prozentpunkte gesenkt. Bei Ihnen hat das aber erst einmal ein Stirnrunzeln verursacht. Warum?

Weil wir unsere Produkte in der Regel nicht über die Ladentheke verkaufen, sondern mit unseren Kunden langfristige Lieferverträge abschliessen.

Können Sie die Problematik näher erläutern?

Ich mache das an einem Beispiel deutlich: Ein Handwerker beginnt seine Arbeit im Mai. Fertig wird er am 2. Juli. Da für die Rechnungsstellung das Enddatum relevant ist, veranschlagt der Handwerker 16 anstatt 19 Prozent Steuern auf seiner Rechnung. So ähnlich sieht das beim Verkauf von Strom und Gas aus. Mindestens einmal im Jahr bekommen unsere Kunden eine sogenannte Turnus-Abrechnung. Nun gibt es Kunden, deren Stichtag ist beispielsweise der 1. Juli. Dann fallen diese Kunden gerade noch in den Bereich der neuen steuerlichen Regelung von 16 Prozent, hätten daher auch Anspruch auf den niedrigeren Steuersatz, wenn wir an das Beispiel des Handwerkers zurückdenken. Allerdings gab es viel Platz für Interpretationen im Gesetz, so dass sich dieser Anspruch daraus zunächst nicht so einfach herleiten ließ. Wir bei Bellersheim wollten aber genau eine solche Regelung für unsere Kunden erwirken.

Was musste denn dazu geschehen?

Das bedurfte einer rechtlichen Überprüfung. Und das haben wir im Sinne unserer Kunden zusammen mit Fachanwälten und dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. auch getan. Leider gab es auch von verschiedenen Seiten unnötigen Druck. Beispielsweise gab es den Tipp an Kunden, Zählerstände unbedingt zu dokumentieren, beispielsweise per Beweisfoto. Unsere Ansicht nach drohte hier die Gefahr, dass die Anrechnung der 16 Prozent auf den gesamten Abrechnungszeitraum gekappt worden wäre. Erfreulicherweise hat der Gesetzgeber im August aber noch einmal nachgebessert, so dass wir unseren Kunden diesen Vorteil in der geschilderten Form weitergeben können. Wenn wir also auf das Beispiel mit dem Stichtag 1. Juli schauen, dann profitieren diese Kunden 18 Monate lang von dem ermäßigten Steuersatz.

Wieso 18 Monate?

Zum einen erhält der Kunde für den Zeitraum 1. Juli 2019 bis 1. Juli 2020 besagte 16 Prozent. Und im kommenden Jahr 2021 profitiert der Kunde für weitere sechs Monate, nämlich bis zum 31. Dezember 2020, von der niedrigeren Mehrwertsteuer. Danach gelten wieder die üblichen 19 Prozent.

Machen das alle Wettbewerber so?

Nein. Einige Anbieter rechnen nur den tatsächlichen Zeitraum, also nur das zweite Halbjahr 2020 mit 16 Prozent ab. Und bestimmt wird es auch einige Wettbewerber geben, die gar nichts unternehmen. Wenn Brutto-Preise vereinbart worden sind, besteht dazu auch grundsätzlich keine Notwendigkeit. Die befristete Steuersenkung soll vom Zweck her unter anderem zur Entlastung der Unternehmen beitragen. Wenn wir in andere Bereiche blicken: Nicht jeder Bäcker hat den Brötchenpreis und nicht jedes Restaurant den Preis für das Schnitzel gesenkt. Wir bei Bellersheim haben uns anders entschieden. Denn bei uns stehen unsere treuen Kunden im Vordergrund. Daher finden wir es nur fair, die bestmögliche Lösung anzubieten. Wir bemühen uns aktuell, dass auch die Kunden in den Genuss dieser Regelung kommen, die ihre Abrechnung beispielsweise im Februar haben. Hier müssten wir laut Gesetz nur den tatsächlichen Zeitraum mit 16 Prozent abrechnen. Das wird aber gerade juristisch geklärt, damit wir auch dort rechtssicher und zum Vorteil für unsere Kunden handeln können.

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